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Friday, 24 June 2011 19:10

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Martina HARTL GmbH von 2011

 


  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
    3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller.
    4. Technische und optische Änderungen, auch seitens der Hersteller, behalten wir uns ausdrücklich vor.
    5. Martina Hartl direkt GmbH liefert ausschließlich an Geschäftskunden, diese haben auch den Support für die erworbenen Produkte zu leisten.
  2. Angebot, Angebotsunterlagen
    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
    2. An auf Bestellerwünsche ausgerichteten individuellen Zeichnungen, Plänen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind.
  3. Preise, Zahlungsbedingungen
    1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise für Lieferungen ab Haus inklusiv Originalverpackung.
    2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    3. Die Preise sind freibleibend.
    4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
    5. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Preis ohne Abzug per Vorkasse zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, so
      1. haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der VKB LINZ p.a. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
      2. sind wir berechtigt, Inkassodienste eines hierfür autorisierten Dritten oder die Dienste einer Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen.
      3. hat die Martina Hartl direkt GmbH Anspruch auf Ersatz von Mahnspesen, Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Die zulässige Höhe der Inkassospesen ergibt sich aus den Höchstsätzen der Inkassoinstitute laut VO des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 1996/141 in der jeweils geltenden Fassung. Die zulässige Höhe der Rechtsanwaltskosten ergibt sich aus dem "Rechtsanwaltstarifgesetz 1969" in der jeweils gültigen Fassung.
    6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Lieferzeit
    1. Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
    2. Geraten wir aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich unserer Vorlieferanten liegen die wir aus Gründen einfacher Fahrlässigkeit zu vertreten haben, in Lieferverzug, haften wir nicht für Verzugsschäden des Bestellers. Fällt uns grobe Fahrlässigkeit zur Last, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes, maximal 5 % des Lieferwertes, zu verlangen.
    3. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
    4. Der Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Vorfall geraten ist.
    5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
    6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch bei Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  5. Gefahrenübergang
    1. Sofern s.o., sind Lieferungen "ab Haus" vereinbart.
    2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
  6. Mängelgewährleistung
    1. Allgemeines
      1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
      2. Die Gewährleistung begrenzt sich auf die gesetzlichen vorgegebenen Fristen.
      3. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Besteller ohne unser Zutun Liefer oder Leistungsgegenstände selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht wurden.
      4. Ist der Kunde in Zahlungsverzug ( 3 Wochen über sein Zahlungsziel ), werden keine Reparaturen an Produkte (seine im RMA Prozess) die an uns eingeschickt wurden durchgeführt. (wir verweisen auf unser Eigentumsvorbehalt)
    2. Hardware
      1. Wir gewährleisten, dass die Hardware die im Kaufschein zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
      2. Inhaltlich entsprechen unsere Gewährleistungspflichten denjenigen Gewährleistungszusagen, die der Hersteller für die Anlage abgibt.
      3. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Besteller uns unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und hierbei im Rahmen des Zumutbaren unsere Hinweise zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu beachten.
      4. Wir können im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem erforderlichen Umfang wird der Besteller vor dem Austausch Programme einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen Der Besteller gibt uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten.
      5. Service und Support wird nur dann geleistet wenn der Besteller seine Rechnungen beglichen hat.
      6. Es wird immer wieder überprüft ob die Firmware auf den aktuellen Stand ist, sollte dieses mal nicht eintreffen bitte wir Sie die Ware uns entweder hierfür zu retounieren oder uns nach der Neuesten Version zu fragen.
    3. Standardsoftware
      1. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir halten für jede von uns angebotene Standardsoftware eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Einsatzbedingungen des Programmes angibt.
      2. Im Störungsfall obliegt dem Besteller die Erstellung der Fehlerunterlagen gemäß diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation. Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir sie an den Vorlieferanten weiter und leisten inhaltlich in dem Umfang Gewähr, den der Vorlieferant generell einräumt.
  7. Rücknahme

Rücksendungen müssen inkl. dem kompletten Zubehör in originalversiegelter Verpackung erfolgen. Jeder Retoure muss unser Rücksendebelegschein beigelegt werden. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderbestellungen, Individualkonfigurationen, geöffnete Software.

    1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
    2. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Polizze zu gewähren.
    3. Die von uns eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch Verjährungsfristen und gelten außerdem für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
    4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
    5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    6. Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte von Internet-Seiten, die über Links, Internet-Links oder Hyper-Links von unserem Online-Shop www.Martina Hartl.at aus erreichbar sind. Insbesondere übernehmen wir für die Richtigkeit der Produktbeschreibungen, Produktspezifikationen und Produktinformationen auf diesen verlinkten Seiten keine Haftung.
    7. Rücknahme von Festplatten aus einem kompletten RAID system können nich retouniert werden. Rücknahme von Festplatten wird nur dann gewährleistet wenn sie Original verpackt oder defetkt sind. Ein Formatieren oder ein Initialisieren der Festplatte ist ein gebrauchen der Festplatte und kann daher nicht retouniert werden.
  1. Eigentumsvorbehaltssicherung
    1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
    2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
    3. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
    4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  2. Datenschutz

Die im Vertrag angeführten Daten über Kunden werden nur für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Für weitere Datenschutzinformationen wenden Sie sich an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it

  1. Gerichtsstand, Rechtswahl
    1. Als Gerichtsstand ist für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das für Linz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht zuständig.

Für Geschäftskunden gilt ausschließlich das Recht der Rep. Österreich. Wir erkennen den Internet Ombudsmann als Streitschlichtungsstelle an. Infos über eine eventuelle Streitschlichtung unter

Wichtige Hinweise und Haftungsausschluss

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Adressatenkreis

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Last Updated on Thursday, 07 July 2011 08:14
 
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